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Unsere Leistungen

Ambulante Substitution

Mit der Substitutionstherapie steht in Deutschland eine Behandlung zur Verfügung, die Suchterkrankten eine gesundheitliche sowie soziale Stabilisierung ermöglicht.  

Bei der Substitutionsbehandlung handelt es sich um eine ambulante medizinische und psychosoziale Intervention. Dabei wird das illegale Opiat durch ein ärztlich verschriebenes Opioid ersetzt (substituiert).

Am häufigsten wird hierzu Methadon verwendet. Aber auch Levomethadon/Polamidon sowie  Buprenorphin (Subutex) kommen zum Einsatz.

Die Kosten für die Substitutionstherapie, das heißt die Betreuung durch den Arzt sowie die Medikamentenverordnung übernehmen die Krankenkassen.

Behandlungsziele der Substitionstherapie

  • Dem unkontrolliertem und illegalen Drogenkonsum des Patienten Einhalt zu gebieten.
  • Den Patienten nachhaltig gesundheitlich zu stabilisieren.
  • Entzugserscheinungen möglichst gering zu halten.
  • Dem Patienten zu ermöglichen, sozial wieder Fuß zu fassen und ohne Opiate auszukommen.

Voraussetzungen für eine Behandlung

Bei der Frage, ob eine Substitutionsbehandlung indiziert ist, muss stets der individuelle Nutzen gegenüber den Gefahren eines unkontrollierten Drogenkonsums abgewogen werden. Insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden sowie bei erst kürzlich abhängigen Patientinnen und Patienten ist größte Sorgfalt bei der Indikationsstellung geboten. Das A und O ist eine entsprechende Behandlungsdokumentation. Es gilt, diese Patientengruppen besonders engmaschig zu betreuen.

Ablauf Substitutionstherapie

Erstgespräch
Beim ersten Kontakt klärt der Arzt, ob die Voraussetzungen für eine Substitutionstherapie gegeben sind.
Sichtbezug
Unter Aufsicht des behandelnden Arztes wird das Substitutionsmittel verabreicht. Es wird überprüft ob der/die Patient/in intoxikiert erscheint, sodass eine Gefährdung durch die Einnahme des Substituts ausgeschlossen werden kann.
Einstellung/ Begleitung
Der Substitutionspatient wird Schritt für Schritt auf die richtige Methadon-Dosis eingestellt und stabilisiert, so dass er seinen Alltag besser bewältigen kann. Gleichzeitig wird er engmaschig begleitet und betreut. Dazu gehören neben Therapiegesprächen auch regelmäßige Tests und Proben.
Ob ein Patient oder eine Patientin für diese Form der Substitution geeignet ist, entscheidet der/die behandelnde Arzt/ Ärztin.

Dr. med. Inka Edelmann

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  • Aufnahme neuer Patienten nur nach vorheriger Anmeldung sowie ärztlichem Vorgespräch.
  • 0261 97377620

Wir verstehen uns als Schwerpunktpraxis, in der sich Suchterkrankte optimal behandelt und betreut fühlen sollen.

Urintests

Urinuntersuchungen sind nach wie vor die gängigsten Methoden bei der Drogentestung. Auch im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik ist Urin nach wie vor das meist untersuchte Probenmaterial.

Der Konsum einer Substanz lässt sich unter Umständen noch mehrere Wochen nach dem Einnahmezeitpunkt erfassen; dies hängt von der Substanz ab und davon, wie oft der Betroffene sie in der zurückliegenden Zeit konsumiert hat.

Die Urinkontrolle dient als Nachweis (vom Gericht oder von Behörden angeordnet) von Drogenfreiheit. Dabei werden regelmäßig abgegebene Urinproben auf chemische Bestandteile untersucht. Sie kann innerhalb von ambulanten Therapien, bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis oder bei Sorgerechtsstreitigkeiten wichtig sein.

Haaranalysen

Der Konsum verschiedener Substanzen (Alkohol, Drogen) lässt sich über lange Zeiträume mittels Haaranalyse  nachweisen. Bereits ein einmaliger Konsum bestimmter Rauschmittel hinterlässt mitunter in den Haaren nachweisbare Spuren, die bei einer Haaranalyse zu Tage treten. Eine Haaranalyse ist daher gängiges Verfahren zum Abstinenznachweis. 

Im Gegensatz zu Urintests, bei dem mehrere Kontrollen notwendig sind, um einen Abstinenznachweis zu erbringen, reicht bei einem Alkohol- oder Drogentest der Haare oft schon eine einzige Probe aus. 

Soll eine Abstinenz von Alkohol durch eine Haaranalyse nachgewiesen werden, dürfen die Haare weder gefärbt noch gebleicht sein. Bei Drogen darf die erste Haarprobe zwar gebleicht oder coloriert worden sein, allerdings nur in Kombination mit einer zusätzlichen Urinanalyse.

Blutproben/  Blutentnahmen 

Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kann die Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss richterlich angeordnet werden. Dabei ist eine Blutentnahme zur Feststellung von Tatsachen, die für ein  Verfahren von Bedeutung sind, auch ohne Einwilligung des Beschuldigten (Straftat) oder Betroffenen (Ordnungswidrigkeit) zulässig, sofern kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist (§ 81a Absatz 1 Satz 2 StPO, § 46 Absatz 1 OWiG).

Forensische Urinkontrolle

Wir führen forensische Urinkontrollen (UK) für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte durch.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Bei der Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird die Fahreignung eines Patienten/ Antragstellers beurteilt. Dabei stehen sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung (etwa Reaktionsfähigkeit) sowie Persönlichkeitsmerkmale (etwa  Zuverlässigkeit) im Fokus. Zu unseren Leistungen gehören Beratung, Begutachtung und Kontrollen (Urinkontrollen etc.).

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